Kann ich meine Anlage mit einem Speicher nachträglich aufrüsten?

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Natürlich kannst Du deine Solaranlage auch im Nachhinein mit einem Stromspeicher aufrüsten, jedoch wird die Vorsteuer in diesem Fall nicht vom Finanzamt erstattet. Kaufst Du jedoch den Speicher gleich mit, zählt dieser zur Anlage dazu und kann beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.