Fördermittel für Solaranlagen
Möglichkeiten zur Förderung von Photovoltaik
Betriebliche Förderung
Betriebliche Förderung nach dem EEG
Die betriebliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erfolgt in Form der Einspeisevergütung. Die Vergütung wird vom Netzbetreiber an Dich, den Betreiber der Solaranlage, gezahlt. Das passiert, wenn überschüssiger Strom von Dir nicht gebraucht, sondern in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Der eingespeiste Strom wird über 20 Jahre, ab Zeitpunkt der Anmeldung, zu einem festen Satz vergütet. Dabei hängt die Höhe der Vergütung von dem Zeitraum der Inbetriebnahme ab (siehe Tabelle).
Bisherige Einspeisevergütung 2023 für Anlagen auf Wohngebäuden:
Inbetriebnahme | Einspeisung | bis 10 kW | über 10 kW bis 40 kW | über 40 kW bis 100 kW |
---|---|---|---|---|
01.01.2023 – 31.01.2024 | Teileinspeisung | 8,2 Ct / kWh | 7,1 Ct / kWh | 5,9 Ct / kWh |
01.01.2023 – 31.01.2024 | Volleinspeisung | 13,0 Ct / kWh | 10,9 Ct / kWh | 10,9 Ct / kWh |
01.02.2024 – 31.07.2024 | Teileinspeisung | 8,11 Ct / kWh | 7,03 Ct / kWh | 5,74 Ct / kWh |
01.02.2024 – 31.07.2024 | Volleinspeisung | 12,87 Ct / kWh | 10,79 Ct / kWh | 10,79 Ct / kWh |
01.01.2023 - 31.01.2024
Teileinspeisung
bis 10 kW: 8,2 Ct/kWh
über 10 kW bis 40 kW: 7,1 Ct/kWh
über 40 kW bis 100 kW: 5,9 Ct/kWh
Volleinspeisung
bis 10 kW: 13,0 Ct/kWh
über 10 kW bis 40 kW: 10,9 Ct/kWh
über 40 kW bis 100 kW: 10,9 Ct/kWh
01.02.2024 - 31.07.2024
Teileinspeisung
bis 10 kW: 8,11 Ct/kWh
über 10 kW bis 40 kW: 7,03 Ct/kWh
über 40 kW bis 100 kW: 5,74 Ct/kWh
Volleinspeisung
bis 10 kW: 12,87 Ct/kWh
über 10 kW bis 40 kW: 10,79 Ct/kWh
über 40 kW bis 100 kW: 10,79 Ct/kWh
Neuregelung gem. EEG 2023
Bei Volleinspeisung gibt es weitere Zuschläge, daher sind die Beträge noch höher. Anlagen bis 10 kWp erhalten 13 Cent pro kWh, bei größeren Anlagen sind es 10,9 Cent pro kWh.
Das Ganze funktioniert dann so: Besitzt Du eine Anlage mit 15 kWp in Eigenversorgung, erhältst Du für die ersten 10 kWp 8,2 Cent pro kWh, für die restlichen 5 kWp 7,1 Cent pro kWh. Das Prinzip ist das gleiche für Anlagen mit Volleinspeisung.
Soll die Anlage mit Volleinspeisung betrieben werden, musst du dies vor der Inbetriebnahme dem Netzbetreiber melden.
Anschaffung
Investitionsförderung für die Anschaffung
Weiteres
Weiteres zur KfW-Förderung

Ladestation für Elektroautos
Für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden gibt es eine spezielle KfW-Förderung.
Wirkleistungsbegrenzung
Ist Deine Photovoltaikanlage nicht über eine Mess- und Regelfunktion angeschlossen, darfst Du 70% der Nennleistung des Generators am Einspeisepunkt einspeisen – bei einer KfW-Förderung sind es nur 50%. Hier kann man noch entscheiden, ob eine statische Abregelung am Wechselrichter eingestellt wird oder eine dynamische Abregelung durch Einsatz eines Smart Meters erfolgt. In dem Fall kann z. B. der Generator mit 100% Leistung arbeiten, da 30% selbst verbraucht werden und die geforderten 70% am Einspeisepunkt eingehalten werden. Aufgrund dieser Wirkleistungsbegrenzung bietet sich die zusätzliche Anschaffung eines Speichers an.