Ratgeber zu Fördermitteln für Solaranlagen

Inhalt

Ratgeber zu Fördermitteln für Solaranlagen

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EEG-Vergütung

EEG-Vergütung

Fördersätze für Solaranlagen

Fördersätze für Solaranlagen

Die Höhe der Vergütung für den über die Photovoltaikanlage gewonnen Strom wird im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelt. Sie ist abhängig von der Größe der Photovoltaikanlage und des Montageortes (Dach- oder Freilandanlage). Weiter wird im EEG geregelt, dass die Förderung für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme zu zahlen ist. Mit diesen festen garantierten Randbedingungen lässt sich die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage über den Förderzeitraum sehr genau bestimmen.

Bisherige Einspeisevergütung 2022 für Anlagen auf Wohngebäuden:

Inbetriebnahmebis 10 kWüber 10 kW bis 40 kW über 40 kW bis 100 kW
ab 01.05.20226,43 Ct / kWh6,25 Ct / kWh4,88 Ct / kWh
ab 01.06.20226,34 Ct / kWh6,15 Ct / kWh4,81 Ct / kWh
ab 01.07.20226,24 Ct / kWh6,06 Ct / kWh4,74 Ct / kWh

Neuregelung gem. EEG 2023

Neuregelung gem. EEG 2023

Seit dem 01.08.2022 bekommt eine Anlage mit Eigenversorgung eine höhere Einspeisevergütung. Bis zu einer Größe von 10 kWp erhältst Du 8,2 Cent pro kWh, liegt die Leistung der Anlage zwischen 10 und 40 kWp beträgt der Vergütungssatz 7,1 Cent pro kWh und bei einer Leistung zwischen 40 und 100 kWp beträgt er 5,8 Cent pro kWh. 

Bei Volleinspeisung gibt es weitere Zuschläge, daher sind die Beträge noch höher. Anlagen bis 10 kWp erhalten 13 Cent pro kWh, bei größeren Anlagen sind es 10,9 Cent pro kWh.

Das Ganze funktioniert dann so: Besitzt Du eine Anlage mit 15 kWp in Eigenversorgung, erhältst Du für die ersten 10 kWp 8,2 Cent pro kWh, für die restlichen 5 kWp 7,1 Cent pro kWh. Das Prinzip ist das gleiche für Anlagen mit Volleinspeisung.

Soll die Anlage mit Volleinspeisung betrieben werden, musst du dies vor der Inbetriebnahme dem Netzbetreiber melden.

Selbstgenutzter Strom lohnt sich!

Selbstgenutzter Strom lohnt sich!

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen ist die Nutzung von Eigenstrom, auch wenn dieser nach dem 01.04.2012 nicht weiter gefördert wird.

In dem Fall der Eigennutzung wird der nicht vom Energieversorger gekaufte Strom nicht in Rechnung gestellt. Dieses ist eine zusätzliche Einsparung, die sich meist wirtschaftlicher darstellt, als den Strom nur zu verkaufen. Wird zum Beispiel im März 2021 der Strom mit 7,92Cent/kWh mit der EEG-Vergütung entlohnt, schafft die selbst genutzte kWh eine Einsparung von bis zu 30Cent/kWh. In diesem Beispiel also 22,08Cent/kWh vorteilhafter.

KfW-Fördermittel

KfW-Fördermittel

Die KfW Bankengruppe bietet eine große Anzahl an Fördermitteln, welche in der Regel sehr zinsgünstige Darlehen anbieten, im Vergleich zu marktüblichen Wettbewerbern. Die Leistungen der KfW Bank können über die Hausbank abgerufen werden. Auf der Internetseite der KfW  sind alle Programme ausführlich beschrieben.

Bausparkassen

Bausparkassen

Auch die Bausparkassen haben das relativ geringe Risiko bei der Vergabe von Krediten für Photovoltaikanlagen entdeckt und bieten hier verschiedene Programme an. Hierbei ist eine genaue Betrachtung der Angebote empfohlen.

Hausbanken

Hausbanken

Auch die Hausbanken haben, wie auch schon die Bausparkassen erkannt, dass die Vergabe von Krediten für Photovoltaikanlagen ein geringes Risiko darstellt und sich die Wirtschaftlichkeit gut berechnen lässt. Die Zinssätze sind in Einzelfällen auch attraktiv und sollten bei der Wahl der Finanzierung mit eingebunden werden.

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