Mieterstrom einfach erklärt: PV im Mehrfamilienhaus
Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser
Modell 1: Was ist Mieterstrom und wie funktioniert er?
Beim Mieterstrommodell liefert der Betreiber der Photovoltaikanlage den erzeugten Solarstrom direkt an die teilnehmenden Bewohner. Reicht der Solarstrom nicht aus, wird zusätzlich Strom aus dem öffentlichen Netz beschafft. Für die Teilnehmer entsteht dadurch eine vollständige Stromversorgung aus einer Hand.
Kurz zusammengefasst:
• Die PV-Anlage erzeugt Solarstrom.
• Der Strom wird direkt an die teilnehmenden Bewohner geliefert.
• Fehlende Strommengen werden durch zusätzlichen Netzstrom gedeckt.
• Überschüssiger Solarstrom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Der Mieterstromanbieter übernimmt damit verschiedene energiewirtschaftliche Aufgaben, beispielsweise die Abrechnung und die Beschaffung des zusätzlich benötigten Stroms. Die gesetzlichen Anforderungen an Mieterstromverträge sind in § 42a EnWG geregelt.
Preis und Förderung beim Mieterstrom
Für Mieter von Wohnräumen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze: Der Gesamtpreis für Mieterstrom und den zur vollständigen Versorgung zusätzlich benötigten Strom darf höchstens 90 Prozent des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs betragen. Zusätzlich kann für den vor Ort gelieferten Solarstrom unter bestimmten Voraussetzungen der Mieterstromzuschlag nach dem EEG in Anspruch genommen werden. Überschüssiger Solarstrom, der nicht direkt im Gebäude genutzt wird, kann weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Modell 2: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde mit dem Solarpaket I als weitere Möglichkeit geschaffen, Solarstrom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam zu nutzen. Der entscheidende Unterschied zum klassischen Mieterstrom: Der Betreiber muss nicht die vollständige Stromversorgung der Teilnehmer übernehmen. Stattdessen wird der erzeugte Solarstrom den teilnehmenden Parteien rechnerisch zugeordnet. Den darüber hinaus benötigten Strom beziehen die Bewohner weiterhin von einem Stromanbieter ihrer Wahl.
So funktioniert die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
• Die PV-Anlage erzeugt Solarstrom.
• Die Teilnehmer schließen einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit dem Betreiber.
• Der Solarstrom wird nach einem vereinbarten Aufteilungsschlüssel zugeordnet.
• Die Zuordnung erfolgt innerhalb von 15-Minuten-Zeitintervallen.
• Den zusätzlich benötigten Strom beziehen die Teilnehmer weiterhin über ihren eigenen Stromanbieter.
Voraussetzung ist unter anderem eine viertelstündliche Messung der Strombezugsmengen der teilnehmenden Parteien.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 42b EnWG.
Wie wird der Solarstrom verteilt?
Im Gebäudestromnutzungsvertrag wird ein Aufteilungsschlüssel vereinbart. Dieser legt fest, wie der erzeugte Solarstrom den einzelnen Teilnehmern zugerechnet wird. Dabei sind beispielsweise statische oder dynamische Aufteilungsmodelle möglich. Welches Modell sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Gebäude und dem Verbrauchsverhalten der Bewohner ab. Wichtig: Im Gegensatz zum klassischen Mieterstrom gibt es bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung keinen ieterstromzuschlag.
Modell 3: Wie funktioniert Ergänzungsstrom?
Beim Ergänzungsstrommodell wird der lokal erzeugte Solarstrom zusätzlich zum bestehenden Stromliefervertrag genutzt. Die Bewohner beziehen einen Teil ihres Stroms aus der PV-Anlage, während der darüber hinaus benötigte Strom weiterhin von ihrem bisherigen Energieversorger kommt. Der Betreiber muss somit keine vollständige Stromversorgung übernehmen.
Anders als Mieterstrom und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist Ergänzungsstrom kein eigenständig gesetzlich definiertes Modell. Die konkrete Umsetzung hängt vom jeweiligen technischen und vertraglichen Konzept ab.
Ergänzungsstrom mit PIONIERKRAFT
Eine mögliche Lösung bietet PIONIERKRAFT. Das System ermöglicht es, erzeugten Solarstrom weiteren Parteien im Mehrfamilienhaus zur Verfügung zu stellen, während deren bestehender Stromvertrag erhalten bleibt.
Je nach Anlagenkonzept können zusätzlich Batteriespeicher eingebunden werden, um einen größeren Anteil des erzeugten Solarstroms direkt vor Ort zu nutzen.
Mieterstrom, GGV und Ergänzungsstrom im Vergleich
* unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Fazit: Die passende Lösung für jedes Mehrfamilienhaus
Ob Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Ergänzungsstrom, welches Modell am besten geeignet ist, hängt von den Gegebenheiten des Gebäudes, der Anzahl der Parteien und den individuellen Anforderungen ab. Entscheidend ist deshalb, das passende Konzept bereits bei der Planung der Photovoltaikanlage mitzudenken.
Du möchtest mehr über Mieterstrom & Co. erfahren oder planst eine Photovoltaikanlage für ein Mehrfamilienhaus? Dann sprich uns gerne an. Wir beraten dich zu den verschiedenen Möglichkeiten und finden gemeinsam eine passende Lösung für dein Projekt.


