Mieterstrom einfach erklärt: PV im Mehrfamilienhaus

Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser

Photovoltaik ist längst nicht mehr nur für Einfamilienhäuser interessant. Auch Mehrfamilienhäuser bieten großes Potenzial, um Solarstrom direkt vor Ort zu erzeugen und zu nutzen. Doch während Eigenheimbesitzer ihren Solarstrom meist selbst verbrauchen, stellt sich bei Mehrfamilienhäusern eine entscheidende Frage:

Wie kann der erzeugte Solarstrom fair, wirtschaftlich und rechtssicher von mehreren Parteien genutzt werden?

Mit Mieterstrom, der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) und technischen Ergänzungsstromlösungen stehen dafür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Wir erklären, wie die Modelle funktionieren, worin sie sich unterscheiden und für welche Gebäude sie interessant sein können.

Warum lohnt sich eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhäusern?

Mehrfamilienhäuser verfügen häufig über größere Dachflächen und gleichzeitig über einen hohen Stromverbrauch. Das schafft gute Voraussetzungen dafür, einen möglichst großen Teil des erzeugten Solarstroms direkt im Gebäude zu nutzen. Dadurch kann weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Ein hoher Anteil des vor Ort  genutzten Solarstroms kann zudem die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage verbessern.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Anzahl der Parteien, dem Stromverbrauch, der Größe der PV-Anlage und dem gewünschten Verwaltungsaufwand ab.

Modell 1: Was ist Mieterstrom und wie funktioniert er?

Beim Mieterstrommodell liefert der Betreiber der Photovoltaikanlage den erzeugten Solarstrom direkt an die teilnehmenden Bewohner. Reicht der Solarstrom nicht aus, wird zusätzlich Strom aus dem öffentlichen Netz beschafft. Für die Teilnehmer entsteht dadurch eine vollständige Stromversorgung aus einer Hand.
Kurz zusammengefasst:
• Die PV-Anlage erzeugt Solarstrom.
• Der Strom wird direkt an die teilnehmenden Bewohner geliefert.
• Fehlende Strommengen werden durch zusätzlichen Netzstrom gedeckt.
• Überschüssiger Solarstrom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Der Mieterstromanbieter übernimmt damit verschiedene energiewirtschaftliche Aufgaben, beispielsweise die Abrechnung und die Beschaffung des zusätzlich benötigten Stroms. Die gesetzlichen Anforderungen an Mieterstromverträge sind in § 42a EnWG geregelt.

Preis und Förderung beim Mieterstrom

Für Mieter von Wohnräumen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze: Der Gesamtpreis für Mieterstrom und den zur vollständigen Versorgung zusätzlich benötigten Strom darf höchstens 90 Prozent des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs betragen. Zusätzlich kann für den vor Ort gelieferten Solarstrom unter bestimmten Voraussetzungen der Mieterstromzuschlag nach dem EEG in Anspruch genommen werden. Überschüssiger Solarstrom, der nicht direkt im Gebäude genutzt wird, kann weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist werden.

Vorteile von Mieterstrom

• Solarstrom wird direkt vor Ort genutzt
• vollständige Stromversorgung für die Teilnehmer
• Mieterstromzuschlag kann möglich sein
• attraktive Strompreise für Bewohner möglich
• zusätzliche Erlösmöglichkeiten für den Anlagenbetreiber
Demgegenüber steht ein vergleichsweise hoher administrativer Aufwand, da der Mieterstromanbieter die vollständige Stromversorgung der Teilnehmer sicherstellen muss.

Modell 2: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde mit dem Solarpaket I als weitere Möglichkeit geschaffen, Solarstrom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam zu nutzen. Der entscheidende Unterschied zum klassischen Mieterstrom: Der Betreiber muss nicht die vollständige Stromversorgung der Teilnehmer übernehmen. Stattdessen wird der erzeugte Solarstrom den teilnehmenden Parteien rechnerisch zugeordnet. Den darüber hinaus benötigten Strom beziehen die Bewohner weiterhin von einem Stromanbieter ihrer Wahl.
So funktioniert die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
• Die PV-Anlage erzeugt Solarstrom.
• Die Teilnehmer schließen einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit dem Betreiber.
• Der Solarstrom wird nach einem vereinbarten Aufteilungsschlüssel zugeordnet.
• Die Zuordnung erfolgt innerhalb von 15-Minuten-Zeitintervallen.
• Den zusätzlich benötigten Strom beziehen die Teilnehmer weiterhin über ihren eigenen Stromanbieter.
Voraussetzung ist unter anderem eine viertelstündliche Messung der Strombezugsmengen der teilnehmenden Parteien.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 42b EnWG.

Wie wird der Solarstrom verteilt?

Im Gebäudestromnutzungsvertrag wird ein Aufteilungsschlüssel vereinbart. Dieser legt fest, wie der erzeugte Solarstrom den einzelnen Teilnehmern zugerechnet wird. Dabei sind beispielsweise statische oder dynamische Aufteilungsmodelle möglich. Welches Modell sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Gebäude und dem Verbrauchsverhalten der Bewohner ab. Wichtig: Im Gegensatz zum klassischen Mieterstrom gibt es bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung keinen ieterstromzuschlag.

Vorteile der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

• geringerer administrativer Aufwand als bei einer Vollversorgung
• Betreiber muss keine vollständige Stromversorgung sicherstellen
• Bewohner behalten ihren eigenen Stromanbieter
• Solarstrom kann direkt im Gebäude genutzt werden
• interessant für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen

Modell 3: Wie funktioniert Ergänzungsstrom?

Beim Ergänzungsstrommodell wird der lokal erzeugte Solarstrom zusätzlich zum bestehenden Stromliefervertrag genutzt. Die Bewohner beziehen einen Teil ihres Stroms aus der PV-Anlage, während der darüber hinaus benötigte Strom weiterhin von ihrem bisherigen Energieversorger kommt. Der Betreiber muss somit keine vollständige Stromversorgung übernehmen.

Anders als Mieterstrom und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist Ergänzungsstrom kein eigenständig gesetzlich definiertes Modell. Die konkrete Umsetzung hängt vom jeweiligen technischen und vertraglichen Konzept ab.

Ergänzungsstrom mit PIONIERKRAFT

Eine mögliche Lösung bietet PIONIERKRAFT. Das System ermöglicht es, erzeugten Solarstrom weiteren Parteien im Mehrfamilienhaus zur Verfügung zu stellen, während deren bestehender Stromvertrag erhalten bleibt.
Je nach Anlagenkonzept können zusätzlich Batteriespeicher eingebunden werden, um einen größeren Anteil des erzeugten Solarstroms direkt vor Ort zu nutzen.

Vorteile des Ergänzungsstrommodells

• Keine vollständige Stromversorgung durch den Betreiber notwendig
• Bestehender Stromanbieter der Bewohner bleibt erhalten
• Direkte Nutzung des Solarstroms im Gebäude
• Geringerer administrativer Aufwand gegenüber klassischem Mieterstrom
• Einbindung eines Batteriespeichers möglich

Mieterstrom, GGV und Ergänzungsstrom im Vergleich

Mieterstrom GGV Ergänzungsstrom
Solarstrom für Bewohner
Vollversorgung durch Betreiber
Eigener Stromanbieter bleibt bestehen
Mieterstromzuschlag möglich* individuell zu prüfen
Verwaltungsaufwand eher hoch geringer abhängig vom System
Gesetzlich eigenständig geregelt

* unter den gesetzlichen Voraussetzungen

Fazit: Die passende Lösung für jedes Mehrfamilienhaus

Ob Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Ergänzungsstrom, welches Modell am besten geeignet ist, hängt von den Gegebenheiten des Gebäudes, der Anzahl der Parteien und den individuellen Anforderungen ab. Entscheidend ist deshalb, das passende Konzept bereits bei der Planung der Photovoltaikanlage mitzudenken.

Du möchtest mehr über Mieterstrom & Co. erfahren oder planst eine Photovoltaikanlage für ein Mehrfamilienhaus? Dann sprich uns gerne an. Wir beraten dich zu den verschiedenen Möglichkeiten und finden gemeinsam eine passende Lösung für dein Projekt.