Wie viel des von meiner Solaranlage produzierten Stroms wird in das öffentliche Netz eingespeist?

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Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist derzeit festgeschrieben, dass höchstens 70 % der möglichen Menge an Strom eingespeist werden können. Wird diese Grenze überschritten, wird die Anlage abgeregelt. Diese Regelung entfällt künftig für Neuanlagen, die ab dem 01. Januar 2023 in Betrieb genommen werden. Darüber gilt dies ebenso für Bestandsanlagen bis 7 kWp – Bestandsanlagen zwischen 7 und 25 kWp befinden sich weiterhin innerhalb dieser 70-%-Grenze.