Für eine Photovoltaikanlage gilt für gewöhnlich eine Nutzungsdauer von 20 Jahren für eine Abschreibung. Damit setzt Du jährlich 5 % der Anschaffungskosten bei einer linearen Abschreibung als Betriebsausgaben an – berechnet werden die Abschreibungsbeträge jedoch monatlich. Mit Kleinunternehmerregelung berechnest Du die Abschreibung des Bruttobetrags, ohne Kleinunternehmung berechnest Du die Abschreibung des Nettobetrags.
Wie schreibe ich die Photovoltaikanlage ab?
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