Was ist eine Wirkleistungsbegrenzung?

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Ist die Photovoltaikanlage nicht über eine Mess- und Regelfunktion angeschlossen, darfst du nur 70% der Nennleistung des Generators am Einspeisepunkt einspeisen – bei einer KfW-Förderung sind es nur 50%. Diese Regelung entfällt künftig für Neuanlagen, die ab dem 01. Januar 2023 in Betrieb genommen werden. Darüber gilt dies ebenso für Bestandsanlagen bis 7 kWp – Bestandsanlagen zwischen 7 und 25 kWp befinden sich weiterhin innerhalb dieser 70-%-Grenze.