Wir schildern Dir hier drei Möglichkeiten, an die Sache heranzugehen:
• Regelbesteuerung – Bei einem Betrieb der Photovoltaikanlage unter 10 kWp steht es Dir frei, Dich gegen eine Veranlagung der Einkommensteuer zu entscheiden. Die Einkommensteuer ist in diesem Fall die Ertragssteuer, welche aus Deiner selbstständigen Tätigkeit resultiert.
• Kleinunternehmerregelung – Liegst Du mit deinem Umsatz unter dem Freibetrag von 22.000 Euro, hast Du die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung erlaubt Dir den Verzicht auf das Abführen der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Andersrum darfst Du Dir in diesem Zuge keine Vorsteuerbeträge vom Finanzamt zurückholen.
• Teilweise unternehmerische Nutzung – Einen Mittelweg bietet die teilweise unternehmerische Nutzung der Solaranlage. Heißt: Versteuerst Du nur die Einspeisung, also den unternehmerischen Anteil, kannst du auf die Zahlung der Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch verzichten.
Muss ich die Einnahmen durch eingespeisten Strom versteuern?
|
0