Muss ich die Einnahmen durch eingespeisten Strom versteuern?

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Seit dem 1. Januar 2023 gelten wichtige Änderungen für Photovoltaik-Anlagen:

Umsatzsteuersatz 0%: Der Umsatzsteuersatz beträgt seit dem 01. Januar 2023 0% für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen samt Zubehör und Speicher. Diese Regelung gilt für Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und solchen, die dem Gemeinwohl dienen. Diese Regelung gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu maximal 30 kWp. Diese Änderungen wurden im neuen Absatz 3 des § 12 des Umsatzsteuergesetzes UStG verankert.
Einkommensteuer-Befreiung: Einkünfte und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sind von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt ebenso ausschließlich für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern. Diese Regelung ist rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022 wirksam und umfasst nicht nur neue, sondern auch bestehende Anlagen. Abschreibungen und Kosten können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden, und die bisherige Liebhabereiregelung wurde aufgehoben, stattdessen wurde eine neue Nummer 72 in § 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) eingeführt.