Fördermittel für Solaranlagen

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Fördermittel für Solaranlagen

Möglichkeiten zur Förderung von Photovoltaik

Fördermittel für Solaranlagen

Möglichkeiten zur Förderung von Photovoltaik

Informiere Dich im Voraus!

Informiere Dich im Voraus!

Das ist schon unser erster Tipp zu diesem Thema: Bei einer Anschaffung dieser Größenordnung lohnt es sich, sich im Voraus über die möglichen Fördermittel für Solaranlagen zu informieren. Man unterscheidet zwei Arten der Förderung:

Betriebliche Förderung nach dem EEG
Investitionsförderung für die Anschaffung

Betriebliche Förderung nach dem EEG

Betriebliche Förderung nach dem EEG

Die betriebliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erfolgt in Form der Einspeisevergütung. Die Vergütung wird vom Netzbetreiber an Sie, den Betreiber der Solaranlage, gezahlt. Das passiert, wenn überschüssiger Strom von Ihnen nicht gebraucht, sondern in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Der eingespeiste Strom wird über 20 Jahre, ab Zeitpunkt der Anmeldung, zu einem festen Satz vergütet. Dabei hängt die Höhe der Vergütung von dem Zeitraum der Inbetriebnahme ab (siehe Tabelle).

Bisherige Einspeisevergütung 2023 für Anlagen auf Wohngebäuden:

InbetriebnahmeEinspeisungbis 10 kWüber 10 kW bis 40 kWüber 40 kW bis 100 kW
01.01.2023 - 31.01.2024Teileinspeisung8,2 Ct / kWh7,1 Ct / kWh5,9 Ct / kWh
Volleinspeisung13,0 Ct / kWh10,9 Ct / kWh10,9 Ct / kWh
01.02.2024 - 31.07.2024Teileinspeisung8,11 Ct / kWh7,03 Ct / kWh5,74 Ct / kWh
Volleinspeisung12,87 Ct / kWh10,79 Ct / kWh

Neuregelung gem. EEG 2023

Neuregelung gem. EEG 2023

Seit dem 01.08.2022 bekommt eine Anlage mit Eigenversorgung eine höhere Einspeisevergütung. Bis zu einer Größe von 10 kWp erhältst Du 8,2 Cent pro kWh, liegt die Leistung der Anlage zwischen 10 und 40 kWp beträgt der Vergütungssatz 7,1 Cent pro kWh und bei einer Leistung zwischen 40 und 100 kWp beträgt er 5,8 Cent pro kWh. 

Bei Volleinspeisung gibt es weitere Zuschläge, daher sind die Beträge noch höher. Anlagen bis 10 kWp erhalten 13 Cent pro kWh, bei größeren Anlagen sind es 10,9 Cent pro kWh.

Das Ganze funktioniert dann so: Besitzt Du eine Anlage mit 15 kWp in Eigenversorgung, erhältst Du für die ersten 10 kWp 8,2 Cent pro kWh, für die restlichen 5 kWp 7,1 Cent pro kWh. Das Prinzip ist das gleiche für Anlagen mit Volleinspeisung.

Soll die Anlage mit Volleinspeisung betrieben werden, musst du dies vor der Inbetriebnahme dem Netzbetreiber melden.

Investitionsförderung für die Anschaffung

Investitionsförderung für die Anschaffung

KfW-Förderung

Die KfW Bankengruppe bietet eine große Anzahl an Fördermitteln, welche in der Regel sehr zinsgünstige Darlehen anbieten, im Vergleich zu marktüblichen Wettbewerbern. Die Leistungen der KfW Bank können über die Hausbank abgerufen werden. Auf der Internetseite der KfW sind alle Programme ausführlich beschrieben.

Bausparkassen

Die Bausparkassen haben das geringe Risiko bei der Vergabe von Krediten für Photovoltaikanlagen entdeckt und bieten hier verschiedene Programme an. Hierbei ist eine genaue Betrachtung der Angebote empfohlen.

Hausbanken

Auch die Hausbanken haben erkannt, dass die Vergabe von Krediten für Photovoltaikanlagen ein geringes Risiko darstellt und sich die Wirtschaftlichkeit gut berechnen lässt. Die Zinssätze sind in Einzelfällen sehr attraktiv und sollten bei der Wahl der Finanzierung mit eingebunden werden.

Regional

Sowohl Bundesländer als auch regionale Förderprogramme können bei der Anschaffung einer PV-Anlage eine finanzielle Unterstützung bieten. Diese Unterstützung erstreckt sich von der Kostenübernahme erster Beratungsgespräche über Zuschüsse bis hin zu Anschaffungshilfen. Hier lohnt es sich ebenso, sich vorzeitig über aktuelle Programme in Deiner Region zu informieren.

Weiteres zur KfW-Förderung

Weiteres zur KfW-Förderung

Ladestationen für Elektroautos

Für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden gibt es eine spezielle KfW-Förderung. Erfahre hier mehr.

Wirkleistungsbegrenzung

Ist Deine Photovoltaikanlage nicht über eine Mess- und Regelfunktion angeschlossen, darfst Du 70% der Nennleistung des Generators am Einspeisepunkt einspeisen – bei einer KfW-Förderung sind es nur 50%. Hier kann man noch entscheiden, ob eine statische Abregelung am Wechselrichter eingestellt wird oder ob eine dynamische Abregelung durch Einsatz eines Smart Meters erfolgt. In dem Fall kann zum Beispiel der Generator mit 100% Leistung arbeiten, da 30% selbst verbraucht werden und die geforderten 70% am Einspeisepunkt eingehalten werden. Aufgrund dieser Wirkleistungsbegrenzung bietet sich die zusätzliche Anschaffung eines Speichers an.